Umfassender Markenschutz.
Das ein einheitliches und stimmiges Corporate Design für kleine und mittelständische Unternehmen gerade heute einen bedeutenden Unterschied macht, habe ich hier erläutert.
Für junge Unternehmen bietet sich eine simple aber effektive Möglichkeit der eigenen Marke mehr Gewicht und Ernsthaftigkeit zu verleihen. Markenschutz ist wichtig, um die eigene Benutzung des Unternehmens- oder Produktnamens für die Zukunft abzusichern.
Vor allem neu am Markt befindliche Unternehmen können sich damit vor Konkurrenten schützen. Ohne Markenschutz besteht immer die Gefahr, dass Dritte die gleiche oder eine ähnliche Marke anmelden und so die eigene Markenbenutzung stören oder sogar verbieten können.
Artikelübersicht „Starke Marke“:
Markenarten
Nationaler, europäischer und internationaler Markenschutz
Zusammenfassung
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Es gibt verschiedene Markenarten. An dieser Stelle möchte ich nur auf die drei grundlegenden Markenarten eingehen –
Wortmarke, Bildmarke und die Wort-Bild-Marke.
Es existieren noch weitere Markenarten, die spezifischere Unterscheidungen ermöglichen.
- Wortmarke:
Sie besteht ausschließlich aus Buchstaben, Zahlen und bestimmten zulässigen Satz- und Sonderzeichen, ohne Farben, besondere Schriftformen, Anordnungen oder bildlichen Elementen. Zwischen Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.Eine Wortmarke muss – wie alle Markenarten – eine Unterscheidungskraft besitzen. Hierfür sind Fantasiebegriffe besonders gut geeignet. - Bildmarke:
Sie besteht aus grafischen bzw. bildlichen Elementen ohne Wortelemente. - Wort-Bild-Marke:
Sie kombiniert die Elemente der Wortmarke und der Bildmarke.Der Schutzbereich einer Wort-Bild-Marke bestimmt sich nach der Unterscheidungskraft der einzelnen Elemente. Sind sowohl der Wortteil als auch der grafische / bildliche Teil schutzfähig, entfalten alle Bestandteile eine Schutzwirkung.
Bei einer Wort-Bild-Marke ist es jedoch auch möglich, nicht unterscheidungskräftige Wörter als Bestandteil der Marke zu verwenden.
Beispiel für eine Wortmarke:
Grundsätzlich erstreckt sich der Schutz einer Wortmarke auf die Großschreibung und auf die Kleinschreibung. „SUNRUN“, „sunrun“ und “sunRUN” wären also identische Wortmarken. Ergibt sich die Bedeutung der Wortmarke jedoch erst durch eine bestimmte Groß- oder Kleinschreibung, so werden verschiedene Schreibweisen als nicht identisch angesehen. Während „BioID“ eine klare Aussage hat, ist dies bei „bioid“ nicht der Fall.
Beispiel für eine Bildmarke:
Eine Bildmarke besteht aus zweidimensionalen grafischen und bildlichen Darstellungen. Eine Bildmarke enthält keine Elemente einer Wortmarke, also keine lateinischen Buchstaben, keine für eine Wortmarke zulässigen Satz- und Sonderzeichen und keine Zahlen.
Beispiel für eine Wort-Bild-Marke:
Die Wort-Bild-Marke besteht aus Elementen einer Wort- sowie Bildmarke. Aus einer Wortmarke wird bereits dann eine Wort-Bild-Marke, wenn ein Wort durch eine besondere Ausgestaltung des Schriftbildes untermalt ein Sonderzeichen verwendet wird, welches für reine Wortmarken unzulässig ist.
Der nationale, europäische und internationale Markenschutz.
Der nationale, europäische und internationale Markenschutz.
Zunächst gilt es zu klären, ob lediglich eine auf Deutschland beschränkte (nationale) Marke, eine (europäische) Unionsmarke oder auf der Grundlage einer Basismarke eine internationale Marke angemeldet werden soll. Jedes dieser Schutzrechtssysteme hat Vor- und Nachteile. Wie diese Vor- und Nachteile im Einzelfall zu gewichten sind, muss der Anmelder für sich selbst entscheiden. Eine Übersicht erfahren Sie in diesem Beitrag…
Deutsche Marke (DE) vs. Unionsmarke (EM) vs. Internationale Marke (IR):
Was ist der Unterschied?
Um überhaupt zu verstehen, wo die Unterschiede der drei Markenformen liegen, ist eine kurze Abgrenzung zwischen deutscher Marke (DE), Unionsmarke (EM) und internationaler (IR) erforderlich.
Die Anmeldung der deutschen Marke erfolgt beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) in München. Sofern die Anmeldung der Marke korrekt vonstatten ging und das Amt die weiteren Voraussetzungen geprüft hat, erfolgt die Eintragung in das Markenregister des DPMA. Nach Eintragung der Marke erstreckt sich der Schutzumfang lediglich auf Deutschland.
Die Anmeldung einer Unionsmarke hingegen findet beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante (Spanien) statt. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Anmeldeverfahrens wird die Unionsmarke schließlich im Markenregister des EUIPO eingetragen. Nach Eintragung der Unionsmarke erstreckt sich der markenrechtliche Schutz auf alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, also auf derzeit 28 Länder.
Über eine internationale Registrierung bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) in Genf ist eine vereinfachte internationale Anmeldung in Form der IR-Marke möglich. Grundlage für die Internationale Registrierung ist das Madrider System. Das Madrider System basiert auf zwei vertraglichen Übereinkünften, dem Madrider Markenabkommen (MMA) und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA). Das Madrider System hat derzeit 108 Mitglieder und deckt 124 Staaten ab.
Die deutsche Marke (DE)
Die deutsche Marke (DE):
Der auf Deutschland beschränkte Markenschutz wird direkt beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) in München angemeldet.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Schnelles und einfaches Eintragungsverfahren:
Sie können Ihre deutsche Marke online über ein Webformular beantragen, oder auch mit einem Papier-Formular. Die Verfahrenssprache ist deutsch. - Geringe Kosten:
Die Grundgebühr beträgt 290 Euro bei einer elektronischen Einreichung und 300 Euro bei Einreichung auf Papier. Die eingetragene Marke hat Schutz für zehn Jahre, ohne dass in dieser Zeit weitere Gebühren anfallen. - Bundesweiter Schutz:
Mit der Eintragung hat die Marke bundesweiten Schutz. Der Umfang des Schutzrechts ergibt sich aus dem Register (DPMA). Als Markeninhaber können Sie Ihr Recht gegenüber jüngeren, verwechselbar ähnlichen Marken im gesamten Bundesgebiet durchsetzen. Außerdem können Sie gegen eine jüngere Unionsmarke, also eine in der Europäischen Union (EU) geltende Marke, vorgehen, sofern diese mit Ihrer eigenen Marke verwechselbar ähnlich ist. - Geringere Angreifbarkeit der nationalen Marke:
Verglichen mit einer Unionsmarke ist eine deutsche Marke weniger angreifbar. Zwar hat eine Unionsmarke im gesamten EU-Gebiet Geltung, allerdings gilt das „Ganz-oder-gar- nicht-Prinzip“. Das bedeutet: Besteht in nur einem der 27 Mitgliedsstaaten der EU ein absolutes Eintragungshindernis, kann die Unionsmarke nicht eingetragen werden. - Maßgeschneidert – Schutz in andere Länder ausweiten:
Für ein Unternehmen oder einen Geschäftsbetrieb, der vorwiegend in Deutschland tätig ist, ist die Eintragung einer deutschen Marke das passende Format. Eine Unionsmarke bietet zwar Schutz in der gesamten EU, kostet jedoch mehr und ist womöglich eher angreifbar. Für den Fall, dass ein Unternehmen expandieren möchte, gibt es die Möglichkeit, auf der Basis der eingetragenen deutschen Marke einen Antrag auf internationale Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen. Der Antrag wird beim DPMA eingereicht. Auf diese Weise können Sie beispielsweise in Nicht-EU-Mitgliedstaaten wie der Schweiz, in Ländern des asiatischen Raums oder in den USA kostengünstig Schutz für Ihre Marke erlangen. - Vorteile beim einstweiligen Rechtsschutz durch zügige Eintragung:
Durch einstweiligen Rechtsschutz ist es möglich, seine Rechte aus einer Marke schon vor der Entscheidung in der Hauptsache wirksam zu schützen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Marke eingetragen ist. Hier ist die deutsche Marke vorteilhafter, weil sie aufgrund des für sie geltenden Verfahrensrechts früher eingetragen wird als eine Unionsmarke. Bei einer deutschen Marke erfolgt die Eintragung bereits nach Prüfung der Schutzfähigkeit, das Widerspruchsverfahren wird erst im Anschluss daran durchgeführt (sog. nachgeschalteter Widerspruch); bei einer Unionsmarke erfolgt die Eintragung hingegen erst nach Prüfung auf Schutzfähigkeit und nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens. - Seniorität – Aufrechterhaltung der älteren nationalen Marke:
Bei Anmeldung einer Unionsmarke besteht die Möglichkeit, die Seniorität einer gleichlautenden älteren nationalen Marke zu beanspruchen. Die nationale Marke muss dann nicht mehr verlängert werden. Trotzdem ist es oft sinnvoll, die ältere nationale Marke weiterhin aufrechtzuerhalten, weil die Unionsmarke wegen ihrer Wirkung im gesamten Unionsgebiet angreifbarer ist (Punkt 4).
Diese Übersicht wird direkt vom DPMA herausgegeben und ist als Download hier erhältlich.
Die Unionsmarke (EM)
Die Unionsmarke (EM)
Zuständig für die Registrierung der Unionsmarke ist das EU Intellectual Property Office, kurz EUIPO, in Alicante in Spanien.
Die Unionsmarke gewährt einen Markenschutz in allen derzeitigen und zukünftigen Staaten der EU. Werden weitere Staaten in die EU aufgenommen, dann gilt die Unionsmarke ab dem Beitrittszeitpunkt automatisch auch in diesen Staaten.
Voraussetzung:
Die Unionsmarke und alle anderen Marken mit Geltung in der EU sind gleichwertig. Das bedeutet, dass eine frühere nationale Marke (z. B. in Schweden) und eine frühere internationale Marke (z. B. mit Geltungsraum Schweden) ebenso wie eine frühere Unionsmarke die Eintragung einer späteren Unionsmarke verhindert.Dasselbe gilt teilweise für frühere Namen, Firmennamen, Geschäftsbezeichnungen, Produktnamen und urheberrechtlich geschützte Titel in anderen EU-Staaten.Voraussetzung für die Anmeldung einer EU-Marke ist daher eine umfassende Recherche über alle EU-Staaten.
Schutzdauer:
Der Schutz einer Unionsmarke gilt für die Dauer von 10 Jahren und ist beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängerbar.
Gebühren:
Die Gebühren hängen von der Anzahl der Klassen und dem gewählten Verfahren ab. Im Fast-Track-Verfahren kostet die Anmeldung der ersten Klasse € 850,00, für die zweite Klasse € 50,00 und ab der dritten Klasse je € 150,00.
Jedes kleine und mittlere Unternehmen in Europa (KMU) kann Kostenerstattungen bis zu einer Höhe von maximal 1500 EUR erhalten.
Zeitfenster für die Antragstellung 2021: 1.-30. September 2021.
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Vorteile:
Die Kosten für die Anmeldung einer Unionsmarke sind im Vergleich zur deutschen Marke wesentlich attraktiver. Der Schutz einer Unionsmarke erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Europäischen Union, also 28 Länder. Somit erhält man für vergleichsweise kleines Geld einen sehr umfassenden Schutz. Auch die Folgekosten sind durch die Tatsache, dass lediglich eine Marke verwaltet werden muss, deutlich geringer als vergelichbare Einzelanmeldungen. Somit lohnt sich eine Unionsmarke insbesondere dann, wenn die durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen neben Deutschland auch in anderen EU-Länder angeboten werden.
Nachteile:
Der oben genannte Vorteil der Einheitlichkeit hinsichtlich der Unionsmarke ist jedoch auch ein Nachteil in Bezug auf die Schutzhindernisse. Denn wenn eine angemeldete Unionsmarke bereits in einem EU-Mitgliedstaat für schutzunfähig erklärt wird oder absolute Schutzhindernisse entgegenstehen, wird die Unionsmarke nicht nur in diesem einen EU-Staat gelöscht. Vielmehr erstreckt sich die Schutzunfähigkeit bzw. das Scheitern an den absoluten Schutzhindernissen auf die gesamte Unionsmarke, die im Ergebnis komplett verfällt. Die Lösung für dieses Dilemma ist dabei das aufwendige Anmelden von nationalen Marken in den jeweiligen EU-Staaten, in denen der Markenschutz nicht ausgeschlossen ist.
Die Internationale Marke (IR):
Die Internationale Marke (IR):
Eine Internationale Registrierung kann für kleine und mittelständische Unternehmen von großer Bedeutung sein, z. B. um einen Markenschutz in der Schweiz zu erzielen.
Nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) ist es möglich, eine angemeldete oder eingetragene deutsche Marke oder Unionsmarke in das internationale Register einzutragen und dabei Länder zu benennen, auf die die Marke erstreckt werden soll. Die Antrag auf Internationale Registrierung kann direkt bei der WIPO oder über das Markenamt, bei welchem die zugrundeliegende Marke registriert wurde, eingereicht werden. Im Fall der Einreichung beim Markenamt der zugrundeliegenden Marke leitet dieses den Antrag an die WIPO weiter.
Das Madrider System hat derzeit 108 Mitglieder und deckt 124 Staaten ab.
Die WIPO prüft den Antrag und trägt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die Marke in das internationale Register ein und veröffentlicht die Registrierung in der „Gazette des marques internationales“.
Die Marke ist nun in jedem der benannten Länder als Schutzgesuch hinterlegt. Die betroffenen Vertragsparteien haben innerhalb eines Jahres (im Einzelfall auch innerhalb von 18 Monaten) die Möglichkeit, nach ihren nationalen Gesetzen den Schutz zu verweigern. Wird der Schutz gewährt, hat der IR-Markeninhaber die vollen Rechte eines nationalen Markeninhabers. Wird in einem der Länder die Marke zurückgewiesen, so bleibt der Markenschutz in den anderen benannten Ländern bestehen. Die Schutzdauer der IR-Marke beträgt zehn Jahre. Sie kann beliebig oft verlängert werden.
Die Gebühren hängen von der Anzahl der zu registrierenden Klassen und den ausgewählten Staaten ab. Die Gebühren unterscheiden sich von Staat zu Staat. Alle Gebühren sind in Schweizer Franken angegeben und unterliegen daher aus deutscher Sicht Währungsschwankungen.
Fazit:
Think big.
Der Markenschutz und die Anmeldung sollte für jeden individuell erörtert werden. Die nationale Marke kann schnell und unkompliziert angemeldet werden und bietet raschen Schutz. Der Markenschutz kann jederzeit auf europäische oder internationale Ebene erweitert werden.
Die Anmeldung einer Unionsmarke ist zwar teuerer als eine nationale Marke beim DPMA, aber Sie bietet mehr Vorteile als Nachteile. Wenn Sie als B2B Markeninhaber auch über die Landesgrenzen Deutschlands hinweg mit ihrer Marke im geschäftlichen Verkehr in Erscheinung treten möchten, stellt die Unionsmarke die erste Wahl dar. Spezifische internationale Marken können Sie dann jederzeit nachreichen.
Speziell bei der Unionsmarke ist aktuell der „Ideas Powered for Business“-Fonds für KMU attraktiv. Jedes kleine und mittlere Unternehmen in Europa (KMU) kann Kostenerstattungen bis zu einer Höhe von maximal 1500 EUR erhalten.
Zeitfenster für die Antragstellung 2021: 1.-30. September 2021.
Noch Fragen?
Gerne unterstütze ich Sie bei der Anmeldung Ihrer Marke – egal ob es dabei um eine deutsche Marke, eine Unionsmarke oder eine internationale geht…